Familienerholung
Das Land Niedersachsen fördert Erholungsurlaube für Familien mit mindestens einem teilnehmenden Kind. Ziel ist es, einkommensschwächeren Familien einen gemeinsamen Urlaub zu ermöglichen.
Allgemeine Voraussetzungen
Die Landesleistung ist vom Familieneinkommen abhängig. Förderungsfähig sind Erholungsaufenthalte in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger, in für Familienferien eingerichteten Jugendherbergen, oder in anderen geeigneten, familiengerechten Einrichtungen, Bauernhöfen und Campingplätzen in der Bundesrepublik Deutschland.
Förderberechtigt sind Familien, die
- zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II),
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes (SGB XII), oder
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beziehen, oder
- Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG), erhalten, oder
- deren Familieneinkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.