Schulbegleitung
Oftmals sind nicht nur sonderpädagogische Maßnahmen nötig, um Kinder mit Handicap zu beschulen. Es braucht weiter noch begleitete Unterstützung, also Hilfen im Bereich der Arbeitsorganisation und Ermöglichung von Kommunikation oder auch Unterstützung bei der Alltagsbewältigung. Das Thema Schulbegleitung rückt bei Diskussionen über „inklusive Schule“ immer stärker in den Mittelpunkt. Die Hauptsäule für ein inklusives Schulsystem ist eine entsprechende Ausstattung aller Schulen, sowohl mit inklusiv denkenden und dafür ausgebildeten Lehrern als auch mit den sonst notwendigen Fachkräften und Schulbegleitungen.
Ziel ist die Integration in das Schulsystem und in das alltägliche Schulleben, um somit Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung, Persönlichkeitsentfaltung und selbstständigen Lebensführung zu stärken.
Das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Cloppenburg e.V. bietet eine individuelle und bedarfsorientierte Unterstützung beim gerecht werden der schulischen Anforderungen an Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen. Die Leistung hat die Absicht, den Betreuten, unter Berücksichtigung der Art und Schwere der Einschränkung, einen weitgehend selbstständigen Schulbesuch zu ermöglichen. Die soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben soll somit sichergestellt werden.
Aufgabenfeld Schulbegleitung
SchulbegleiterInnen haben die Aufgabe während des Unterrichts bei der Umsetzung schulischer Anforderungen zu unterstützen. Weiterhin sollen sie selbstständiges Arbeitsverhalten fördern und Sicherheit und Orientierung vermitteln. Weitere Aufgaben sind bei Bedarf Ausflüge und Klassenfahrten zu begleiten und eng mit Eltern und Lehrern zusammenarbeiten. Priorität in diesem Tätigkeitsfeld ist, dass ausschließlich flankierende Hilfestellungen geleistet werden und keine schulischen Aufgaben übernommen werden.
Wissenswertes
Wenn ein Kind von Beeinträchtigungen körperlicher, seelischer oder geistiger Art betroffen ist, können die Eltern einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim jeweiligen Jugend- oder Sozialamt der Stadt/ des Landkreises einreichen. Die Kosten für eine Schulbegleitung übernehmen bei einer seelischen Behinderung auf Antrag das Jugendamt der Stadt/ des Landkreises SGB VIII §35a oder bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung das Sozialamt SGB XII §§53,54.
Downloadbereich
Hier finden Sie den Bericht für Schulbegleitung sowie den Arbeitsnachweis zum handschriftlichen Herunterladen und als Excell-Datei mit Selbtsberechnung.