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Frauenberatung bei Bedrohung und Gewalt

Die Beratungsstelle richtet sich an Frauen jeden Alters, jeder Kultur und jeder sexuellen Orientierung. Wir bieten professionelle und frauenspezifische Beratung und Unterstützung.

Unser Ziel ist es hilfesuchenden Frauen und Mädchen, insbesondere diejenigen, die von körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt betroffen sind zu informieren und in akuten Krisensituationen individuell zu beraten.

Die Beratung erfolgt von Frauen für Frauen. Sie kann telefonisch oder persönlich und auf Wunsch auch anonym erfolgen. Falls notwendig bieten wir Hausbesuche an.

Die Frauenberatungsstelle ist unabhängig von parteilichen, konfessionellen oder ideologischen Bindungen. Wir unterliegen der Schweigepflicht.

Weitere Informationen erhalten Sie auch durch unseren Flyer.

Frauenhaus

Wenn Sie Informationen oder den direkten Kontakt zu unserem Frauen- und Kinderschutzhaus / Frauenhaus suchen, klicken Sie bitte hier.

 

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag von 9-12 Uhr oder nach Vereinbarung

Ansprechpartner

Frau
Stephanie Bonk

Tel: 04471 9110 10
Fax: 04471 930 831
Mailkontakt

Hofkamp 2
49661 Cloppenburg

Was ist häusliche Gewalt?

 

Häusliche Gewalt liegt vor, wenn die Gewalt zwischen Personen stattfindet, die in einer familiären oder partnerschaftlichen Beziehung zusammenwohnen. Sie liegt auch vor, wenn sie unabhängig von einem gemeinsamen Haushalt innerhalb der Familie oder in aktuellen oder ehemaligen Partnerschaften geschieht.

Oftmals ist es aber kein einmaliges Ereignis, sondern ein schleichender Prozess. Häufigkeit und Intensität der Gewalt verschlimmern sich dabei meistens stetig.

Formen häuslicher Gewalt können sein:

  • beleidigt und erniedrigt werden
  • bedroht werden
  • eingesperrt und überwacht werden
  • kontrolliert und isoliert werden
  • geschlagen, geschubst, getreten und gewürgt werden
  • zu sexuellen Handlungen gezwungen werden
  • gestalkt werden
  • und vieles mehr

Keiner muss mit häuslicher Gewalt alleine fertig werden. Jeder Mensch hat ein Anrecht auf ein Leben ohne Gewalt.

Ansprechpartner

Frau
Franziska Knelangen

Tel: 04471 9110 10
Fax: 04471 930 831
Mailkontakt

Hofkamp 2
49661 Cloppenburg

Das Gewaltschutzgesetz...

bietet Ihnen folgende Möglichkeiten sich vor weiterer Gewalt zu schützen:

Platzverweis durch die Polizei

Die Polizei kann den Täter bei akuter Gewalt aus der Wohnung verweisen und ihm verbieten diese innerhalb der nächsten Tage zu betreten.

Auf Ihren Antrag hin kann der Platzverweis durch das zuständige Amtsgericht auch verlängert werden.

Kontakt- und Näherungsverbot

Das Gericht kann dem Täter verbieten:

  • die Wohnung zu betreten
  • Kontakt mit Ihnen aufzunehmen, z.B. über Anrufe, Briefe, SMS, Email, usw.
  • sich Ihnen oder der Wohnung bis auf eine bestimmte Entfernung zu nähern
  • Orte aufzusuchen, an denen Sie sich oder Ihre Kinder regelmäßig aufhalten (z.B. Arbeitsplatz, Schule, Kindergarten)

Das Gewaltschutzgesetz ist geschlechterneutral!

Ansprechpartner

Frau
Vanessa Nipper

Tel: 04471 9110 10
Fax: 04471 930 831
Mailkontakt

Hofkamp 2
49661 Cloppenburg

  • Nach einem Polizeieinsatz nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf
  • wir erarbeiten mit Ihnen eine individuelle Sicherheitsplanung für Sie und Ihre Kinder
  • wir informieren Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten
  • wir unterstützen Sie bei der Durchführung der anstehenden Schritte
  • wir begleiten Sie auf Wunsch zum Gericht, um Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz zu stellen
  • wir informieren Sie über weiterführende Beratungsangebote, auch für Ihre Kinder
  • wir unterstützen Sie bei der Klärung Ihrer wirtschaftlichen Lage
  • wir unterstützen Sie auf Wunsch auch längerfristig

Auch unabhängig von einem Polizeieinsatz können Sie sich an uns wenden!

Psychosoziale Prozessbegleitung

  • Stellt eine besonders intensive Form der Unterstützung für Verletzte und Angehörige in Strafverfahren dar
  • Für von Gewalt betroffene Frauen bieten wir in diesem Rahmen qualifizierte Betreuung und Informationen an
  • Das Angebot kann bereits vor Anzeigenerstattung begonnen und nach Beendigung des Strafverfahrens weitergeführt werden
  • Umfasst auch wichtige Hilfestellungen im Alltag der ganz individuellen Problemlagen

Präventionsprojekte

  • Wir bieten präventive Angebote in Schulen und Kindergärten an
  • Selbstbehauptung „Nein heißt Nein!“ für Kindergarten- und Grundschulkinder
  • „Häusliche Gewalt – Warnsignale erkennen und handeln“ richtet sich an Schüler und Schülerinnen im 8. Jahrgang

Begleitete Umgänge

  • Dieses Angebot richtet sich an hochstrittige Eltern und ihre Kinder
  • Gründe für einen Begleiteten Umgang können unter anderem häusliche Gewalt, Suchtverhalten des getrennt lebenden Elternteils, schwere Loyalitätskonflikte des Kindes oder auch die Erstanbahnung des Kontaktes zwischen Kind und einem Elternteil sein
  • Die Kontaktaufnahme kann selbstständig durch die Eltern, durch das zuständige Jugendamt oder durch familiengerichtliche Anordnung zustande kommen

Bundesweites Hilfstelefon gegen Gewalt an Frauen

Sollten Sie außerhalb unserer Sprechzeiten dringend Hilfe benötigen, möchten wir Sie auf das bundesweite Hilfetelefon hinweisen.

Das Hilfetelefon ist täglich und rund um die Uhr kostenlos unter der Nummer 08000 116 016 erreichbar. Sie können auf Wunsch anonym und in vielen unterschiedlichen Sprachen beraten werden.